Gesetzliche Krankenversicherung
Versicherte einer gesetzlichen Krankenkasse haben Anspruch auf Versorgung mit Heilmitteln. Dieser Anspruch ergibt sich aus dem Sozialgesetzbuch (SGB V). Zu den Heilmitteln gehören auch die Maßnahmen der
Ergotherapie.
Selbstzahler Alle Leistungen können Sie auch als Selbstzahler in unserer Praxis in Anspruch nehmen. Ergotherapie ohne Rezept, d.h. ohne
ärztliche Diagnose, zu behandeln ist derzeit gesetzlich noch nicht erlaubt. Die Behandlung mit einem verordneten Privatrezept, das der Patient vollständig selbst bezahlt ist aber möglich (z.B.
wenn er einen Versicherungsvertrag ohne Ergotherapie hat, oder die Kassen keine weiteren Behandlungskosten mehr übernehmen wollen). Ein Privatrezept belastet nicht das Budget des verordnenden Arztes. Bitte nehmen
Sie Kontakt mit uns auf!
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